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Zulassungsbedingungen

Der weiterbildende Masterstudiengang KaVoMa richtet sich an Bewerber, die folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss aufgrund eines Hochschulstudiums mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit
  • fachspezifische Berufserfahrung in den Bereichen der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements oder in fachlich vergleichbaren Bereichen von mindestens drei Jahren

  • die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache (auf dem Niveau, das im gymnasialen Fremdsprachenunterricht im Umfang von mindestens drei Jahren erreicht wird).

Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen und den Prüfungsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Hinweis: Das in Anlage 1 der Prüfungsordnung beschriebene Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung findet aufgrund einer Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom Januar 2011 keine Anwendung.

Aufgrund einer ab Mai 2012 gültigen, neuen Prüfungsordnung wird die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2012/13 voraussichtlich Mitte/Ende Mai starten und am 16. Juli 2012 enden. Weitere Informationen hierzu werden Sie in Kürze hier finden.

Ihre Fragen zum Bewerbungsverfahren (inkl. Zulassungsbedingungen) richten Sie bitte an kavoma@uni-bonn.de

 

 

 

Ein Kurzfilm über KaVoMa (2008) - aktueller denn je
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