Prüfungen und Masterarbeit
Prüfungen:
Zu Beginn eines Präsenzwochenendes (in der Regel Freitagmittag) findet eine Prüfung über die Inhalte des vorangegangen Moduls statt (Ausnahme ist das erste Präsenzwochenende). Zwischen den Prüfungen liegen somit in der Regel acht Wochen.
Falls der erste Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann, wird es eine Nachprüfung geben. Dieser zweite Prüfungs-Termin ist für den Freitagvormittag des übernächsten Präsenzwochenendes angesetzt.
Masterarbeit:
Die Masterarbeit gilt als Prüfungsleistung im Rahmen des Studiengangs. Sie ermöglicht die Vertiefung der eigenen Interessen, zeigt spezialisierte Kenntnisse der Absolventinnen und Absolventen und beweist deren Befähigung zu selbstständiger, wissenschaftlicher Arbeit. Die Betreuung der Masterarbeit wird durch einen Erst- und einen Zweitgutachter übernommen.
Detaillierte Informationen zu den Prüfungsmodalitäten und der Masterarbeit entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
Hinweis: Das in Anlage 1 der Prüfungsordnung beschriebene Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung findet aufgrund einer Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom Januar 2011 keine Anwendung.
